- unter der Leitung von Steffen Schneider
PatientInneninformation ASV
Liebe Patientin, lieber Patient,
um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit gynäkologischen Tumoren kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:
Worum geht es in der ASV?
Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen.
In der ASV schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit gynäkologischen Tumoren stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen.
Unser ASV-Team
Steffen Schneider, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie, hat die Stelle des Teamleiters inne.
Unser Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit zu Ihrer Behandlung hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen.
Alle Teammitglieder sind nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert und haben bereits viele PatientInnen mit dem gleichen Krankheitsbild behandelt. Sie stimmen sich im Rahmen gemeinsamer Tumorkonferenzen über Ihre Behandlung ab und führen mindestens zweimal jährlich gemeinsame qualitätsorientierte Konferenzen durch.
Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandeln den ASV-Team gern an.
Wie funktioniert die ASV?
Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einem/einer Krankenhausarzt/-ärztin am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden.
Ihr/e erste/r AnsprechpartnerIn ist ein/e Arzt/Ärztin des Kernteams. Dieser koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden.
Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen. Das Ärzteteam der ASV wird Ihre Behandlung übernehmen, Ihre/n Hausarzt/-ärztin bzw. einweisende/n Arzt/Ärztin über die Versorgung in Kenntnis setzen und über den Verlauf informieren.
Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hochspezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.
Bin ich dazu verpflichtet ausschließlich durch ÄrztInnen des ASV-Teams behandelt zu werden?
Es gilt unverändert die Möglichkeit der freien Arztwahl. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin an die ÄrztInnen Ihres Vertrauens wenden.
Wie lange dauert die Behandlung in der ASV?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.
Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zu leisten. Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.
Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungs- grenze nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Ihr/e betreuende/r Arzt/Ärztin stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.
Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung gegebenenfalls notwendigen Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Schön Klinik Rendsburg bezogen werden. Hierfür werden der Schön Klinik im Einzelnen folgende Daten zur Verfügung gestellt: Patientenname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die Schön Klinik hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.